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   BGH, 05.05.2011 - VII ZR 47/08   

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https://dejure.org/2011,4858
BGH, 05.05.2011 - VII ZR 47/08 (https://dejure.org/2011,4858)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - VII ZR 47/08 (https://dejure.org/2011,4858)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - VII ZR 47/08 (https://dejure.org/2011,4858)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 S 2 ZPOEG, § 520 Abs 3 ZPO, § 522 Abs 1 S 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 2 ZPO
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Zulässigkeit bei objektiv willkürlicher Zurückweisung der Berufung als unbegründet

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Revisionsnichtzulassung hängt bei objektiv willkürlicher Zurückweisung der Berufung als unbegründet nicht von der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer ab; Unabhängigkeit der Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde ...

  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Zulässigkeit bei objektiv willkürlicher Zurückweisung der Berufung als unbegründet

  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Zulässigkeit bei objektiv willkürlicher Zurückweisung der Berufung als unbegründet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Unabhängigkeit der Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde von der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer im Falle der objektiv willkürlichen Zurückweisung der Berufung als unbegründet

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Voraussetzungen für die Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für die Nichtzulassungsbeschwerde (IBR 2011, 1118)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 8
  • NJW-RR 2011, 1289
  • MDR 2011, 877
  • AnwBl 2011, 169
  • ZfBR 2011, 558
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 171/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die einstimmige Verwerfung der Berufung

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - VII ZR 47/08
    Etwas anderes lässt sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 (XII ZB 171/06, NJW-RR 2007, 779) herleiten.
  • BGH, 28.02.2007 - V ZB 154/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei einer auf zwei selbständige Gründe

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - VII ZR 47/08
    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung Berufungen stets als unzulässig zurückgewiesen worden, wenn die Gerichte zu der Auffassung gelangten, die Berufungsbegründung genüge nicht den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - V ZB 154/06, NJW 2007, 1534; Beschluss vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02, NJW-RR 2003, 1580; Versäumnisurteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, NJW 2005, 983).
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - VII ZR 47/08
    Das muss angenommen werden, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (BVerfG, NJW-RR 1995, 1033).
  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

    Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - VII ZR 47/08
    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung Berufungen stets als unzulässig zurückgewiesen worden, wenn die Gerichte zu der Auffassung gelangten, die Berufungsbegründung genüge nicht den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - V ZB 154/06, NJW 2007, 1534; Beschluss vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02, NJW-RR 2003, 1580; Versäumnisurteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, NJW 2005, 983).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - VII ZR 47/08
    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung Berufungen stets als unzulässig zurückgewiesen worden, wenn die Gerichte zu der Auffassung gelangten, die Berufungsbegründung genüge nicht den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - V ZB 154/06, NJW 2007, 1534; Beschluss vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02, NJW-RR 2003, 1580; Versäumnisurteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, NJW 2005, 983).
  • OLG München, 17.01.2012 - 9 U 1817/07

    Parteifähigkeit einer im Handelsregister gelöschten Gesellschaft bei möglichem

    Der ohne Einschränkung formulierte Tenor des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 05.05.2011 (NJW-RR 2011, 1289) ist so auszulegen, dass das Berufungsurteil vom 15.01.2008 nur insoweit aufgehoben werden sollte, als darin zum Nachteil der Beklagten erkannt war.
  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 87/12

    Übergangsregelung zur Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Entsprechende

    Abweichendes gilt zwar dann, wenn das Berufungsgericht dem Berufungskläger den in bewusster Angleichung an die Regelung des § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO gewährten weiten Rechtsschutz gegen ein Urteil, das sein Rechtsmittel als unzulässig verwirft (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs des Justizmodernisierungsgesetzes, BT-Drucks. 15/1508, S. 22), dadurch verkürzt, dass es die Berufung objektiv willkürlich als unbegründet zurückweist, obwohl seine Entscheidung ausschließlich auf Erwägungen beruht, die zu einer Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig hätten führen müssen (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - I ZR 47/08, NJW-RR 2011, 1289 Rn. 11).
  • BGH, 26.07.2012 - III ZR 244/11

    Erhöhung des Streitwerts und der Rechtsmittelbeschwer durch Hinzurechnung

    Soweit die Beschwerde unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 2011 (VII ZR 47/11, NJW-RR 2011, 1289) eine willkürliche Sachbehandlung durch das Berufungsgericht rügt, ergeben sich daraus keine Gesichtspunkte, die eine abweichende Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerde rechtfertigen.
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